Profitieren Sie von neuen Förderungen für umweltfreundliches Heizen und steigen Sie einfacher auf erneuerbare Energien um.
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Der Klimaschutz ist in aller Munde. Die Wärmeerzeugung hat in Deutschland momentan einen großen Anteil am gesamten CO2- Ausstoß. Warum also nicht im eigenen Heizkeller anfangen und dabei bares Geld sparen? Seit dem 01.01.2020 erleichtern attraktive Fördersätze den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien und sparsames Heizen. Wir versorgen Sie mit den wichtigsten Informationen zu den neuen Fördersätzen.
Verschiedene Bereiche bieten sich an, um von den Förderungen für neue Heizungsanlagen zu profitieren. Diese unterteilen sich vorwiegend in BAFA und steuerliche Förderungen. Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung fallen ab dem 01.01.2020 fast ausschließlich unter die BAFA-Förderung. Das Programm “Heizen mit erneuerbaren Energien” fasst diese Förderungen zusammen.
Die Förderungen erfolgen nun in Form eines Prozentanteils der förderfähigen Kosten (siehe unten), anstatt wie bisher über einen Festbetrag. Die komplizierte Berechnung der bisherigen Festbeträge entfällt damit – das Verfahren wird deutlich vereinfacht.
Im Fokus der BAFA stehen Modernisierungen von Bestandsanlagen. Neubauten werden nur in Ausnahmefällen gefördert, hier gelten jedoch deutlich höhere Anforderungen.Ab dem 01.01.2020 dienen die förderfähigen Kosten als Grundlage für die Berechnung der Zuschüsse, diese werden zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen. Grundsätzlich führt das zu einer deutlichen Erhöhung der Investitionszuschüsse.
Die Förderung wird auf Grundlage der förderfähigen Kosten der neuen Heizungsanlage berechnet. Darunter fallen nicht nur die Anschaffungskosten, Installationskosten, Kosten für Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung, sondern auch die Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit Installation und Inbetriebnahme, wie etwa die Entsorgung der Altanlage. Auch Kosten zur Optimierung des Heizungsverteilsystems (z. B. Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Hydraulischer Abgleich, etc.), die Kosten für die Errichtung eines Staubabscheiders oder einer Einrichtung zur Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen werden gefördert. Zusätzlich sind Ausgaben die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus durch entsprechende Experten förderfähig.
Eine vollständige Liste aller förderfähigen Kosten stellt die BAFA auf ihrer Website zum Download bereit.
Neben der BAFA-Förderung sind auch steuerliche Förderungen möglich. Allerdings sind beide Formen nicht kombinierbar, die Fördermöglichkeiten sind alternativ zu wählen. Die steuerliche Förderung reduziert die Steuerschuld direkt. Kosten gebäudeenergetischer Sanierungsmaßnahmen können über drei Jahre abgeschrieben werden. So können im ersten Jahr 20 %, im zweiten Jahr 7 % und im dritten Jahr 6 % geltend gemacht werden.
Die Förderung gilt dabei ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum.
“Gut beraten: Nachhaltig planen und profitieren”
Bei der Planung einer neuen Heizanlage stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Wärmepumpe, Biomasseanlage oder Hybridlösung, ob mit oder ohne Einbindung einer Solaranlage: gute Beratung ist auf jeden Fall wichtig. Eine optimale Abstimmung von Gesamtsystem und Bedarf ist hier zentral. Denn mit dem passenden Energieträger profitieren Sie auch langfristig von niedrigen Heizkosten.